Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma

DIEFKE WADIE MUNITION GmbH & Co. KG

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1. Präambel
Für sämtliche Vertragsabschlüsse mit uns gelten die nach-folgenden Regelungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird. Eventuell entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit im voraus widersprochen. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Von unseren Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Nebenabreden und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung den Preis gleicher Waren generell ermäßigen oder erhöhen, gilt der neue Preis. Eine Preiserhöhung muß dem Besteller unverzüglich mitgeteilt werden. Widerspricht der Besteller der Preiserhöhung binnen 1 Woche nach Empfang der Mitteilung, haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag oder Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Preis. Unsere Entscheidung müssen wir dem Besteller unverzüglich bekanntgeben. Erklären wir den Rücktritt vom Vertrage, sind weitere Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Entsprechendes gilt bei Sukzessivlieferungsverträgen für die noch nicht gelieferten Mengen.

2. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind an uns direkt zu leisten. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor.

3. Liefertermine
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der auf der Vorderseite angegebene Liefertermin ist als Zirkatermin zu verstehen; wir halten uns eine Unter- und Überschreitung bis zu vier Kalenderwochen vor. Im Falle unseres Lieferverzuges steht Ihnen unter Ausschluß weiterer Ansprüche ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, daß Sie die Annahme unserer Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnen und wir die Leistung nicht innerhalb der gesetzlichen Nachfrist bewirken. Das Rücktrittsrecht ist beschränkt auf den nichterfüllten Teil des Vertrages, es sei denn, der erbrachte Leistungsteil ist objektiv unverwertbar. Hinsichtlich eventueller Schadensansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 5.

4. Rücktritt
Im Falle von höherer Gewalt und sonst nicht voraussehbaren Umständen, welche die Herstellung oder den Versand hindern oder erschweren, zum Beispiel Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, gesetzliche Änderungen oder Auflagen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten oder Verkehrsstörungen, behalten wir uns den Rücktritt vor und befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dies gilt nur, wenn wir zuvor alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Ware zu beschaffen. Sollte der uns erteilte Auftrag gegen das Gesetz, insbesondere das Waffengesetz, verstoßen, so behalten wir uns das Recht vor, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den uns erteilten Auftrag so abzuändern, daß dieser Vertrag sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch den Wünschen des Bestellers entspricht.

5. Gewährleistung
Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkannt werden können, müssen Sie binnen zwei Wochen nach Empfang der Ware uns schriftlich anzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens sechs Monate nach Eingang der Lieferung beim Besteller, angezeigt werden. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung unserer Ware haben Sie das Recht, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder Wandelung zu verlangen, sofern wir uns nicht bereit erklären, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beseitigen oder die Ware zurückzunehmen und unverzüglich Ersatz zu liefern.

6. Schadensersatz
Wir haften für Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung für Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung und aus Verschulden bei Vertragsabschluß ist sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht beim Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, Sie gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung findet ferner dann keine Anwendung, wenn wir nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch genommen werden können.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Sie sind berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern. Im Falle der Veräußerung gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen sicherheitshalber auf uns über. Sie treten diese Forderungen an uns ab und werden uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretenen Forderungen erteilen. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie sind berechtigt, die auf uns übergegangenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis berechtigt Sie nicht, in anderer Weise, zum Beispiel durch Abtretung oder Verpfändung, über die Forderung zu verfügen. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als zwanzig von Hundert, sind wir insoweit auf Ihr Verlangen zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt nach Veräußerung der gelieferten Waren erstreckt, gepfändet oder wird über ihr Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, so sind wir unverzüglich davon zu unterrichten.

8. Produktberatung
Wir verpflichten uns, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten über Qualität, Einsatz und Anwendung unserer Waren zu beraten und die entsprechenden Auskünfte und Verhaltensregeln zu erteilen. Diese Unterstützung erfolgt nach bestem Wissen. Die Verpflichtung unsererseits entbindet Sie jedoch nicht von einer eigenen Prüfungs- und, im Falle der Weiterveräußerung, Beratungspflicht Ihren Kunden gegenüber.

9. Gefahrtragung
Ab Verladen auf das Transportmittel reisen alle Waren - unabhängig von einer vereinbarten Frachtkostenregelung - auf Ihre Gefahr.

10. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vereinbarter Gerichtsstand ist Schweinfurt.

11. Waffenrecht
Zum Erwerb der angebotenen Munition bedarf es einer Handeslerlaubnis nach den waffenrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Es werden nur solche Betriebe beliefert, die das Vorhandensein einer derartigen Genehmigung nachweisen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Bestimmungen des Waffengesetzes und seiner Verordnungen.

12. Schlußbestimmung
Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die übrige Wirksamkeit nicht berührt!

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